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Wer kann unterschreiben?

Veröffentlicht am 28. November 2007
Immer wieder tauchte beim Unterschriftensammeln die Frage auf, wer unterschreiben kann. Wir haben uns sachkundig gemacht, hier ist die Antwort:

Die die Unterschriften sind gültig, wenn die UnterzeichnerInnen der Liste BürgerInnen zum Zeitpunkt einer Überprüfung sind.
Sie müssen also

  • EU-BürgerInnen sein
  • mindestens 16 Jahre alt sein und
  • in Münster den ersten Wohnsitz

haben.

Die erste Überprüfung findet durch den Rat statt, wenn über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden wird. Theoretisch sind auch danach Überprüfungen möglich, z.B. vor Gericht.

Es können also heute 15-Jährige unterschreiben, wenn sie im Januar 16 werden. Umgekehrt werden Unterschriften ungültig, wenn die Leute wegziehen.

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Wir danken...

...allen Münsteranerinnen und Münsteranern, die sich am Bürgerentscheid beteiligt haben - ganz besonders natürlich denen, die mit JA gestimmt haben;-)

Und wir bedanken uns bei all denen, die uns beim Bürgerbegehren und -entscheid aktiv unterstützt haben. Ohne ihre tatkräftige Hilfe beim Unterschriftensammeln, Zeitungsverteilen, Bekannte ansprechen wäre uns dieser Erfolg nicht gelungen.  

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