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BI kritisiert Oberbürgermeister: "Politische Auseinandersetzung wird verweigert"

Veröffentlicht am 12. Februar 2008
"Statt sich mit unseren Argumenten zur Musikhalle auseinander zu setzen, probiert es der Oberbürgermeister mit juristischen Winkelzügen", empört sich Peter Mai, Sprecher der Bürgerinitiative gegen die Finanzierung der Musikhalle mit städtischen Mitteln. Die Stadtverwaltung hatte kürzlich entschieden, Ratsfrau Hannelore Wiesenack-Hauß von der UWG sei bei der am Mittwoch anstehenden Entscheidung des Rates über das Bürgerbegehren befangen, weil zum Vorstand der BI gehört. Das ist für Mai nicht bloß Willkür, sondern auch ein Eingeständnis der Angst vor der politischen Auseinandersetzung: "Die Musikhallenfreunde in der Verwaltung und im Rat scheuen offenbar die Diskussion und möchten uns mundtot machen".

Wilhelm Achelpöhler, ebenfalls im Vorstand der BI kritisiert die Entscheidung der Verwaltung als "juristisch vollkommen daneben". Seiner Auffassung nach kann die politische Einstellung eines Ratsmitgliedes gegen einen Ratsbeschluss zur Finanzierung der Musikhalle mit städtischen Mitteln keinesfalls Anlass sein, dieses Ratsmitglied als befangen zu erklären und so von der Abstimmung über das Bürgerbegehren auszuschließen, denn: "Seit wann reicht politische Überzeugung gegen die Ratsmehrheit aus, um als befangen zu gelten?" Er geht deshalb davon aus, dass die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung die Entscheidung der Stadtverwaltung aufhebt.

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Wir danken...

...allen Münsteranerinnen und Münsteranern, die sich am Bürgerentscheid beteiligt haben - ganz besonders natürlich denen, die mit JA gestimmt haben;-)

Und wir bedanken uns bei all denen, die uns beim Bürgerbegehren und -entscheid aktiv unterstützt haben. Ohne ihre tatkräftige Hilfe beim Unterschriftensammeln, Zeitungsverteilen, Bekannte ansprechen wäre uns dieser Erfolg nicht gelungen.  

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